Für Patienten
Die periZert GmbH, mit Sitz in Leipzig, ist ein unabhängiges Unternehmen, das sich auf die Auditierung und Zertifizierung von Perinatalzentren spezialisiert hat. Als Partner der Perinatalmedizin strebt periZert danach, die Qualität der Versorgung von Schwangeren, Müttern, sowie Früh- und Neugeborenen in Deutschland kontinuierlich zu verbessern.
Unser Fokus liegt auf der Zertifizierung von Perinatalzentren, die sich mit der Behandlung von Risikoschwangerschaften und der Versorgung von Früh- und Neugeborenen befassen. Wir bieten einen freiwilligen Zertifizierungsprozess an, bei dem die Klinik oder das Perinatalzentrum selbst entscheidet, ob und wann sie eine Zertifizierung anstreben möchten.
Was wir machen
Die Vorteile einer Zertifizierung durch periZert liegen auf der Hand. Durch eine transparente Darstellung der Leistungsfähigkeit des Zentrums können potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden. Dies trägt dazu bei, die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu erhöhen.
Was uns antreibt
Mit unserer Expertise und unserem Engagement streben wir danach, die Perinatalmedizin in Deutschland auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen und einen bedeutenden Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Müttern und ihren Neugeborenen zu leisten.
Vorteile für Patienten
Die fachliche Zertifizierung von Perinatalzentren in Deutschland spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Qualität der Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen. Diese Zertifizierung, die gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) sowie den Richtlinien der Fachgesellschaften DGGG, DGPM und GNPI erfolgt, bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten.
1. Erhöhte Patientensicherheit
Die Zertifizierung von Perinatalzentren stellt sicher, dass diese Zentren die höchsten Standards in Bezug auf Ausstattung, Qualifikation des Personals und Behandlungsprotokolle erfüllen. Dies gewährleistet eine sichere Umgebung für Schwangere, Mütter und Neugeborene, indem potenzielle Risiken minimiert und adäquate Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von Komplikationen implementiert werden.
2. Leitlinienkonforme Behandlung der Patienten
Fachlich zertifizierte Perinatalzentren sind verpflichtet, evidenzbasierte Leitlinien in ihrer Klinik umzusetzen. Dies bedeutet, dass die Behandlung der Patienten auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung basiert, was zu besseren Ergebnissen für Mutter und Kind führt.
3. Evidenzbasierte Medizin
Die Zertifizierung fördert die Anwendung evidenzbasierter Medizin, indem sie sicherstellt, dass die Entscheidungen bezüglich Diagnose, Behandlung und Management von Risikoschwangerschaften und Neugeborenen auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Dadurch wird die bestmögliche Versorgung gewährleistet.
4. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Die Zertifizierung von Perinatalzentren entspricht dem Wunsch des Gesetzgebers, dass Geburten und die Behandlung von Früh- und Reifgeborenen nur in Kliniken angeboten werden sollen, die nachweislich gute Ergebnisse aufweisen können. Durch die Zertifizierung wird sichergestellt, dass diese Anforderungen erfüllt werden und die Patienten in sicheren Händen sind.
5. Kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität
Die Zertifizierung bietet den Perinatalzentren einen strukturierten Rahmen zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Versorgungsqualität. Durch regelmäßige Audits und Evaluierungen werden Schwachstellen identifiziert und Maßnahmen zur Qualitätsoptimierung ergriffen, was letztendlich zu einer verbesserten Patientenversorgung führt.
Grundlage der Zertifizierung ist ein Anforderungskatalog. Dieser basiert auf der Richtline des Gemeinsamen Bundesausschuss (QFR-RL) und relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Der Anforderungskatalog erfasst außerdem die Struktur- und Prozessqualität.
Die Inhalte des Anforderungskatalogs werden vom Advisory Board bestimmt. Das Advisory Board tagt mindestens 1 Mal jährlich und überarbeitet den Anforderungskatalog. Es werden Änderungen aufgrund von neuen medizinischen Erkenntnissen und/ oder geänderten gesetzlichen Vorgaben in den Anforderungskatalog aufgenommen.