Für Patienten

Zertifizierung Perinatalzentrum Level 1

 

Geltungsbereich des Zertifikats

Die periZert GmbH ist ein unabhängiges Unternehmen aus Leipzig. Wir prüfen und zertifizieren Perinatalzentren der beiden höchsten Versorgungsstufen (Level 1) in Deutschland. Perinatalzentren können sich freiwillig dieser Überprüfung unterziehen.

 

Ziele der Zertifizierung

Unser Ziel ist es, die Qualität der Perinatalmedizin in Deutschland kontinuierlich zu verbessern. So soll die Versorgung von Schwangeren, Neu- und Frühgeborenen deutschlandweit auf ein einheitlich hohes Niveau gebracht werden.

In Zusammenarbeit mit führenden Medizinern der Geburtshilfe und der Neonatologie hat periZert wichtige Anforderungen an die Versorgung von Patienten in Perinatalzentren definiert. Hierdurch wird eine höhere Transparenz über die Leistungsfähigkeit des Zentrums geschaffen. Dies soll werdenden Eltern dabei helfen, sich für ein Perinatalzentrum zu entscheiden.

 

Kriterienkatalog Entwicklung & Aktualisierung

Die Kriterien, die das Perinatalzentrum erfüllen muss, werden von einem Expertengremium (Advisory-Board) festgelegt – siehe unten 1).

Die Kriterien sind im Anforderungskatalog zusammengefasst. Der Anforderungskatalog kann auf der Homepage von periZert eingesehen und heruntergeladen werden. Viele der Kriterien bauen auf deutschen und internationalen medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien der Fachgesellschaften auf. Weiterhin sind gesetzliche Standards berücksichtigt.

Der Anforderungskatalog wird einmal im Jahr durch das Expertengremium überprüft. Bei Bedarf werden die Kriterien an die aktuellen Vorgaben (z. B. Änderungen bei Gesetzen oder Leitlinien) angepasst.

 

Ablauf des Prüfverfahrens

Die Perinatalzentren, die sich um unser Zertifikat bewerben, werden einmal jährlich in einem sogenannten Audit besucht. Das Auditteam besteht aus je einem Fachexperten für Geburtshilfe und einen für Neonatologie. Außerdem begleitet noch ein Auditor für Qualitätsmanagement die Fachexperten. Gemeinsam prüfen sie vor Ort, ob die im Anforderungskatalog festgelegten Kriterien erfüllt sind. Das Perinatalzentrum bekommt nach dem Audit einen Bericht. In diesem werden Abweichungen aufgelistet, die die Fachexperten festgestellt haben. Das Perinatalzentrum hat dann bis zum nächsten Audit Zeit, diese Abweichungen zu bearbeiten.

Die Fachexperten geben auch Hinweise, wie das Perinatalzentrum seine Abläufe verbessern könnte. Und es wird auch Positives erwähnt.

 

Grundlage der Vergabe des Zertifikats

Ob ein Zertifikat erteilt oder aufrechterhalten wird, wird vom Zertifizierungsboard entschieden – siehe 2).

Das Zertifizierungsboard entscheidet auf Grundlage der vom Auditteam eingereichten Dokumentation.

Falls es zwischen den jährlich stattfindenden Audits beim Perinatalzentrum wichtige Änderungen gibt, so ist es vertraglich verpflichtet, dies der periZert mitzuteilen.

Wenn das Perinatalzentrum nicht nachweisen kann, dass es die Anforderungen erfüllen kann, wird kein Zertifikat erteilt. Es kann auch ein Zertifikat aberkannt werden, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden können.

Zertifizierung family friendly

 

Ziel der Zertifizierung nach family friendly

Bei family friendly geht es darum, Neugeborene so zu betreuen, dass ihre Bindung zu den Eltern gestärkt wird. Außerdem wird großer Wert auf eine Betreuung gelegt, die die gesamte Familie einbezieht. Studien zeigen, dass diese Maßnahmen sowohl die Gesundheit der Babys als auch ihre soziale Entwicklung fördern.

Familienzentrierte Betreuung bedeutet, dass die gesamte Familie in die Pflege und Unterstützung eines Kindes oder eines Familienmitglieds einbezogen wird. Dabei wird anerkannt, dass die Familie eine zentrale Rolle im Leben des Kindes spielt und die besten Kenntnisse über dessen Bedürfnisse und Fähigkeiten hat.

Dieser Ansatz fördert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, den Pflegekräften und der Familie. So werden die individuellen Bedürfnisse des Kindes und der Familie berücksichtigt. Ziel ist es, die Selbsthilfefähigkeit der Familie zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit zu fördern. Dadurch wird die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu verbessert.

Ein Stillmanagement wird organisiert. Es wird außerdem darauf geachtet, wie die Muttermilch in Gesundheitseinrichtungen behandelt wird. Dazu gehört auch, dass das Personal entsprechend ausgebildet ist.

 

Kriterienkatalog Entwicklung & Aktualisierung

Die Kriterien, die bei der family friendly-Zertifizierung erfüllt werden müssen, werden von einem Expertengremium (Advisory-Board) festgelegt. Das Advisory-Board besteht aus Vertretern und Fachleuten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderheilkunde. Diese sind von den Fachgesellschaften entsandt. Weiterhin ist der Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. als Vertreter der Patientenorganisation Mitglied im Advisory-Board.

Die Kriterien sind im Anforderungskatalog zusammengefasst. Der Anforderungskatalog kann auf der Homepage von periZert eingesehen und heruntergeladen werden. Die Kriterien bauen auf den gesetzliche Vorgaben, Hygienevorschriften und Empfehlungen der Nationalen Stillkommission auf. Weiterhin werden die Empfehlungen der Leitlinie zum Umgang mit Muttermilch berücksichtigt.

Der Anforderungskatalog wird einmal im Jahr durch das Expertengremium überprüft. Bei Bedarf werden die Kriterien an die aktuellen Vorgaben (z. B. Änderungen bei Gesetzen oder Leitlinien) angepasst.

 

Ablauf des Prüfverfahrens

Die Kriterien werden in einem sogenannten Audit durch einen Fachexperten überprüft. Die Einrichtung bekommt nach dem Audit einen Bericht. In diesem werden Abweichungen aufgelistet, die der Fachexperte festgestellt hat. Die Einrichtung hat dann bis zum nächsten Audit Zeit, diese Abweichungen zu bearbeiten.

Der Fachexperte gibt auch Hinweise, wie die Einrichtung seine Abläufe verbessern könnte. Und es wird auch Positives erwähnt.

Das Audit findet alle drei Jahre statt.

Grundlage der Vergabe des Zertifikats

Die Entscheidung über die Zertifikatserteilung erfolgt durch das Zertifizierungsboard. Das Zertifizierungsboard besteht aus einem Fachexperten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Qualifikation im Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin. Weiterhin aus einem Fachexperten für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderheilkunde mit der Qualifikation im Schwerpunkt Neonatologie.

Die Mitglieder des Zertifizierungsboards sind unabhängig von der zu zertifizierenden Einrichtung und waren am Zertifizierungsaudit der jeweiligen Einrichtung nicht beteiligt.

Das Zertifizierungsboard entscheidet aufgrund der Unterlagen und Aussagen des Fachexperten über die Vergabe des Zertifikates.

Falls es zwischen den Audits in der Einrichtung wichtige Änderungen gibt, so ist es vertraglich gefordert, diese Änderungen der periZert mitzuteilen.

Wenn die Einrichtung nicht nachweisen kann, dass sie die Anforderungen erfüllen kann, wird kein Zertifikat erteilt. Es kann auch ein Zertifikat aberkannt werden, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden können.

1)Advisory-Board

Das Advisory Board besteht aus Vertretern und Fachleuten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderheilkunde. Diese sind von den Fachgesellschaften entsandt. Weiterhin ist der Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. als Vertreter der Patientenorganisation Mitglied im Advisory-Board.

 

2) Zertifizierungsboard

Die Entscheidung über die Zertifikatserteilung erfolgt durch das Zertifizierungsboard. Das Zertifizierungsboard besteht aus einem Fachexperten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Qualifikation im Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin. Weiterhin aus einem Fachexperten für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderheilkunde mit der Qualifikation im Schwerpunkt Neonatologie.

Die Mitglieder des Zertifizierungsboards sind unabhängig von dem zu zertifizierenden Perinatalzentrum und waren am Zertifizierungsaudit des jeweiligen Perinatalzentrums nicht beteiligt.

Das Zertifizierungsboard entscheidet aufgrund der Unterlagen und Aussagen des Auditteams, vertreten durch den Lead-Auditor, über die Vergabe des Zertifikates.

 

Was wir machen

Die Vorteile einer Zertifizierung durch periZert liegen auf der Hand. Durch eine transparente Darstellung der Leistungsfähigkeit des Zentrums können potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden. Dies trägt dazu bei, die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu erhöhen.

Was uns antreibt

Mit unserer Expertise und unserem Engagement streben wir danach, die Perinatalmedizin in Deutschland auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen und einen bedeutenden Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Müttern und ihren Neugeborenen zu leisten.

Vorteile für Patienten

Die fachliche Zertifizierung von Perinatalzentren in Deutschland spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Qualität der Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen. Diese Zertifizierung, die gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) sowie den Richtlinien der Fachgesellschaften DGGG, DGPM und GNPI erfolgt, bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten.

1. Erhöhte Patientensicherheit

Die Zertifizierung von Perinatalzentren stellt sicher, dass diese Zentren die höchsten Standards in Bezug auf Ausstattung, Qualifikation des Personals und Behandlungsprotokolle erfüllen. Dies gewährleistet eine sichere Umgebung für Schwangere, Mütter und Neugeborene, indem potenzielle Risiken minimiert und adäquate Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von Komplikationen implementiert werden.

2. Leitlinienkonforme Behandlung der Patienten

Fachlich zertifizierte Perinatalzentren sind verpflichtet, evidenzbasierte Leitlinien in ihrer Klinik umzusetzen. Dies bedeutet, dass die Behandlung der Patienten auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung basiert, was zu besseren Ergebnissen für Mutter und Kind führt.

3. Evidenzbasierte Medizin

Die Zertifizierung fördert die Anwendung evidenzbasierter Medizin, indem sie sicherstellt, dass die Entscheidungen bezüglich Diagnose, Behandlung und Management von Risikoschwangerschaften und Neugeborenen auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Dadurch wird die bestmögliche Versorgung gewährleistet.

4. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Die Zertifizierung von Perinatalzentren entspricht dem Wunsch des Gesetzgebers, dass Geburten und die Behandlung von Früh- und Reifgeborenen nur in Kliniken angeboten werden sollen, die nachweislich gute Ergebnisse aufweisen können. Durch die Zertifizierung wird sichergestellt, dass diese Anforderungen erfüllt werden und die Patienten in sicheren Händen sind.

5. Kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität

Die Zertifizierung bietet den Perinatalzentren einen strukturierten Rahmen zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Versorgungsqualität. Durch regelmäßige Audits und Evaluierungen werden Schwachstellen identifiziert und Maßnahmen zur Qualitätsoptimierung ergriffen, was letztendlich zu einer verbesserten Patientenversorgung führt.

Grundlage der Zertifizierung ist ein Anforderungskatalog. Dieser basiert auf der Richtline des Gemeinsamen Bundesausschuss (QFR-RL) und relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Der Anforderungskatalog erfasst außerdem die Struktur- und Prozessqualität.

Die Inhalte des Anforderungskatalogs werden vom Advisory Board bestimmt. Das Advisory Board tagt mindestens 1 Mal jährlich und überarbeitet den Anforderungskatalog. Es werden Änderungen aufgrund von neuen medizinischen Erkenntnissen und/ oder geänderten gesetzlichen Vorgaben in den Anforderungskatalog aufgenommen.