Für Patienten
Geltungsbereich des Zertifikats
Die periZert GmbH ist ein unabhängiges Unternehmen aus Leipzig. Wir prüfen und zertifizieren Perinatalzentren der beiden höchsten Versorgungsstufen (Level 1 und Level 2) in Deutschland. Perinatalzentren können sich freiwillig dieser Überprüfung unterziehen.
Ziele der Zertifizierung
Unser Ziel ist es, die Qualität der Perinatalmedizin in Deutschland kontinuierlich zu verbessern. So soll die Versorgung von Schwangeren, Neu- und Frühgeborenen deutschlandweit auf ein einheitlich hohes Niveau gebracht werden.
In Zusammenarbeit mit führenden Medizinern der Geburtshilfe und der Neonatologie hat periZert wichtige Anforderungen an die Versorgung von Patienten in Perinatalzentren definiert. Hierdurch wird eine höhere Transparenz über die Leistungsfähigkeit des Zentrums geschaffen. Dies soll werdenden Eltern dabei helfen, sich für ein Perinatalzentrum zu entscheiden.
Kriterienkatalog Entwicklung & Aktualisierung
Die Kriterien, die das Perinatalzentrum erfüllen muss, werden von einem Expertengremium (Advisory-Board) festgelegt – siehe unten 1).
Die Kriterien sind im Anforderungskatalog zusammengefasst. Der Anforderungskatalog kann auf der Homepage von periZert eingesehen und heruntergeladen werden. Viele der Kriterien bauen auf deutschen und internationalen medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien der Fachgesellschaften auf. Weiterhin sind gesetzliche Standards berücksichtigt.
Der Anforderungskatalog wird einmal im Jahr durch das Expertengremium überprüft. Bei Bedarf werden die Kriterien an die aktuellen Vorgaben (z. B. Änderungen bei Gesetzen oder Leitlinien) angepasst.
Ablauf des Prüfverfahrens
Die Perinatalzentren, die sich um unser Zertifikat bewerben, werden einmal jährlich in einem sogenannten Audit besucht. Das Auditteam besteht aus je einem Fachexperten für Geburtshilfe und einen für Neonatologie. Außerdem begleitet noch ein Auditor für Qualitätsmanagement die Fachexperten. Gemeinsam prüfen sie vor Ort, ob die im Anforderungskatalog festgelegten Kriterien erfüllt sind. Das Perinatalzentrum bekommt nach dem Audit einen Bericht. In diesem werden Abweichungen aufgelistet, die die Fachexperten festgestellt haben. Das Perinatalzentrum hat dann bis zum nächsten Audit Zeit, diese Abweichungen zu bearbeiten.
Die Fachexperten geben auch Hinweise, wie das Perinatalzentrum seine Abläufe verbessern könnte. Und es wird auch Positives erwähnt.
Grundlage der Vergabe des Zertifikats
Ob ein Zertifikat erteilt oder aufrechterhalten wird, wird vom Zertifizierungsboard entschieden – siehe 2).
Das Zertifizierungsboard entscheidet auf Grundlage der vom Auditteam eingereichten Dokumentation.
Falls es zwischen den jährlich stattfindenden Audits beim Perinatalzentrum wichtige Änderungen gibt, so ist es vertraglich verpflichtet, dies der periZert mitzuteilen.
Wenn das Perinatalzentrum nicht nachweisen kann, dass es die Anforderungen erfüllen kann, wird kein Zertifikat erteilt. Es kann auch ein Zertifikat aberkannt werden, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden können.
1)Advisory-Board
Das Advisory Board besteht aus Vertretern und Fachleuten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderheilkunde. Diese sind von den Fachgesellschaften entsandt. Weiterhin ist der Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. als Vertreter der Patientenorganisation Mitglied im Advisory-Board.
2) Zertifizierungsboard
Die Entscheidung über die Zertifikatserteilung erfolgt durch das Zertifizierungsboard. Das Zertifizierungsboard besteht aus einem Fachexperten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Qualifikation im Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin. Weiterhin aus einem Fachexperten für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderheilkunde mit der Qualifikation im Schwerpunkt Neonatologie.
Die Mitglieder des Zertifizierungsboards sind unabhängig von dem zu zertifizierenden Perinatalzentrum und waren am Zertifizierungsaudit des jeweiligen Perinatalzentrums nicht beteiligt.
Das Zertifizierungsboard entscheidet aufgrund der Unterlagen und Aussagen des Auditteams, vertreten durch den Lead-Auditor, über die Vergabe des Zertifikates.

Was wir machen
Die Vorteile einer Zertifizierung durch periZert liegen auf der Hand. Durch eine transparente Darstellung der Leistungsfähigkeit des Zentrums können potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden. Dies trägt dazu bei, die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu erhöhen.
Was uns antreibt
Mit unserer Expertise und unserem Engagement streben wir danach, die Perinatalmedizin in Deutschland auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen und einen bedeutenden Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Müttern und ihren Neugeborenen zu leisten.

Vorteile für Patienten
Die fachliche Zertifizierung von Perinatalzentren in Deutschland spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Qualität der Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen. Diese Zertifizierung, die gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) sowie den Richtlinien der Fachgesellschaften DGGG, DGPM und GNPI erfolgt, bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten.
1. Erhöhte Patientensicherheit
Die Zertifizierung von Perinatalzentren stellt sicher, dass diese Zentren die höchsten Standards in Bezug auf Ausstattung, Qualifikation des Personals und Behandlungsprotokolle erfüllen. Dies gewährleistet eine sichere Umgebung für Schwangere, Mütter und Neugeborene, indem potenzielle Risiken minimiert und adäquate Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von Komplikationen implementiert werden.
2. Leitlinienkonforme Behandlung der Patienten
Fachlich zertifizierte Perinatalzentren sind verpflichtet, evidenzbasierte Leitlinien in ihrer Klinik umzusetzen. Dies bedeutet, dass die Behandlung der Patienten auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung basiert, was zu besseren Ergebnissen für Mutter und Kind führt.
3. Evidenzbasierte Medizin
Die Zertifizierung fördert die Anwendung evidenzbasierter Medizin, indem sie sicherstellt, dass die Entscheidungen bezüglich Diagnose, Behandlung und Management von Risikoschwangerschaften und Neugeborenen auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Dadurch wird die bestmögliche Versorgung gewährleistet.
4. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Die Zertifizierung von Perinatalzentren entspricht dem Wunsch des Gesetzgebers, dass Geburten und die Behandlung von Früh- und Reifgeborenen nur in Kliniken angeboten werden sollen, die nachweislich gute Ergebnisse aufweisen können. Durch die Zertifizierung wird sichergestellt, dass diese Anforderungen erfüllt werden und die Patienten in sicheren Händen sind.
5. Kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität
Die Zertifizierung bietet den Perinatalzentren einen strukturierten Rahmen zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Versorgungsqualität. Durch regelmäßige Audits und Evaluierungen werden Schwachstellen identifiziert und Maßnahmen zur Qualitätsoptimierung ergriffen, was letztendlich zu einer verbesserten Patientenversorgung führt.
Grundlage der Zertifizierung ist ein Anforderungskatalog. Dieser basiert auf der Richtline des Gemeinsamen Bundesausschuss (QFR-RL) und relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Der Anforderungskatalog erfasst außerdem die Struktur- und Prozessqualität.
Die Inhalte des Anforderungskatalogs werden vom Advisory Board bestimmt. Das Advisory Board tagt mindestens 1 Mal jährlich und überarbeitet den Anforderungskatalog. Es werden Änderungen aufgrund von neuen medizinischen Erkenntnissen und/ oder geänderten gesetzlichen Vorgaben in den Anforderungskatalog aufgenommen.